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FAQ Käufer

Immobilienkauf – die meistgestellten Fragen

Der Kauf einer Immobilie erfordert viel Planung und stellt die meisten Interessenten vor viele unbeantwortete Fragen. Die meistgestellten Fragen zum Thema Immobilienkauf finden Sie nachfolgend.

Ihre Frage war nicht dabei? Kontaktieren Sie uns ganz unverbindlich online, telefonisch oder persönlich in einem unserer Büros – unser Team informiert Sie gerne!

Was ist eine Reservierungsvereinbarung?

Bei einer Reservierungsvereinbarung wird das Objekt i.d.R. für vier Wochen für den Interessenten reserviert und in dieser Zeit für andere Kunden „gesperrt“. Diese Vereinbarung bietet somit genügend Zeit, um die Finanzierung und den Notarvertrag vorzubereiten. Für die Dauer der Reservierung wird normalerweise eine Gebühr fällig, die später mit den Provisionskosten verrechnet wird. Sollte es im Zeitraum der Reservierung nicht zu einer Einigung und einem Kauf kommen, wird das Objekt nach Ablauf der Frist wieder ganz normal von uns beworben und anderen Interessenten angeboten.

Was versteht man unter einem „Suchauftrag“?

Der Suchauftrag bietet eine kostenlose und unverbindliche Möglichkeit, immer automatisch auf dem aktuellsten Stand unserer Immobilienangebote zu bleiben. Dazu füllen Sie einfach unser Suchauftragsformular aus, in dem Sie Ihre Wünsche zu bspw. Größe, Art, Lage und Preis Ihrer Wunschimmobilie angeben. Sollten wir Immobilien im Bestand haben oder neue Objekte in unser Portfolio aufnehmen, die auf Ihre Suchwünsche zutreffen, werden Sie automatisch von uns informiert, bevor diese Immobilie offiziell angeboten wird. Der Suchauftrag ist komplett kostenfrei für Sie, es entstehen erst Kosten bei tatsächlichem Kauf einer Immobilie über uns.

Grundstückskauf: Was bedeutet voll erschlossen, teilerschlossen oder nicht erschlossen?

Unter einem voll erschlossenen Grundstück versteht man ein an das öffentliche Straßennetz sowie an Versorgungsleitungen, wie Strom, Wasser und Abwasser, angeschlossenes Grundstück. Von einem teilerschlossenen Grundstück hingegen spricht man, wenn es bspw. zwar schon an das öffentliche Straßen- und Wegenetz angeschlossen ist, aber nicht alle wesentlichen Versorgungsleitungen vorhanden sind. Ein nicht erschlossenes Grundstück ist an keine der notwendigen Versorgungsleitungen angeschlossen und gilt als Rohbauland. Je nach Erschließungsart des Grundstücks fallen gegebenenfalls weitere Erschließungskosten an, die zum Großteil vom Eigentümer selbst getragen werden müssen.
Achtung: Es fallen für die Herstellung der Hausanschlüsse beim Bauen immer noch Hausanschlusskosten an!

Wo finde ich die Objektanschrift?

Um die Adresse eines von uns angebotenen Objektes an Sie weitergeben zu dürfen, brauchen wir zunächst auch Ihre vollständigen Kontaktdaten. Dazu zählen Ihr vollständiger Name, Ihre Anschrift sowie Telefonnummer. Nur, wenn wir diese Daten vollständig vorliegen haben, können wir Ihnen auch die genaue Adresse des Objektes mitteilen. Dies dient vor allem dem Schutz der Eigentümer und deren Privatsphäre. Aber beachten Sie: die Objektanschrift dient lediglich einer diskreten Außenbesichtigung. Wir bitten Sie deswegen, das Grundstück nicht zu betreten. Für eine Innenbesichtigung stehen wir Ihnen nach Terminabsprache gerne zur Verfügung.

Wie hoch ist die Provision für Objekte zum Kauf / zur Miete?

Die Provision liegt bei Immobilien zum Kauf mit einem Kaufpreis von über € 100.000,- bei 3,57% inkl. 19% MwSt., bei einem Kaufpreis von unter € 100.000,- beträgt die Mindestprovision € 3.570,- inkl. 19% MwSt.. Bei Grundstücken mit einem Kaufpreis von unter € 50.000,- wird eine Mindestprovision von € 1.785,- inkl. 19% MwSt. fällig und bei einem Grundstückspreis von über € 50.000,- liegt die Provision bei 3,57% inkl. 19% MwSt..

Was ist ein Energieausweis?

Der Energieausweis ist ein Dokument, das den energetischen Zustand von Gebäuden bzw. deren Energieeffizienz veranschaulichen soll, um es mit anderen Immobilien vergleichbar zu machen und die Miet- oder Kaufinteressenten bei ihrer Entscheidung zu unterstützen. Seit der Energieeinsparverordnung (EnEV), die seit dem 01.05.2014 in Kraft ist, ist der Energieausweis bei dem Verkauf und der Vermietung einer Immobilie Pflicht. Nach Erstellung gilt er für gewöhnlich zehn Jahre, sollte das Gebäude in der Zwischenzeit nicht umfassend saniert oder nach energetischen Maßnahmen umgebaut werden.

Der standardisierte Ausweis gibt Auskunft über die klassischen Merkmale wie Baujahr oder Anlagentechnik sowie dem Endenergiebedarf eines Gebäudes in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr (KfW/m2a), meist inklusive Warmwasseranteil. Zudem werden Vorschläge genannt, welche energetischen Verbesserungen Sie vornehmen können, um die Energieeffizienz Ihrer Immobilie zu verbessern. Generell unterscheidet man zwischen zwei verschiedenen Ausweisarten: dem Verbrauchs- und dem Bedarfsausweis. Bei dem meist günstigeren Verbrauchsausweis bildet der gemessene Energieverbrauch der Nutzer durch bspw. Heizkostenabrechnungen die Grundlage zur Ermittlung des Energiekennwertes. Bei dem Bedarfsausweis wird hingegen Bezug auf die physikalischen Eigenschaften des Gebäudes genommen. Ob Sie zwischen beiden Ausweisarten frei wählen können oder verpflichtet sind, einen bestimmten Ausweis in Auftrag zu geben, hängt von dem Baujahr und den Eigenschaften Ihrer Immobilie ab.

Was versteht man unter einer Widerrufserklärung?

Makler sind ein auf Erfolgsbasis agierendes Dienstleitungsunternehmen und dazu verpflichtet, Sie über Ihr Widerrufsrecht aufzuklären. Sie gehen mit uns einen Dienstleitungs- bzw. Maklervertrag ein, welcher laut Vertragsrecht durch zwei Willenserklärungen entsteht. Die erste Willenserklärung ist Ihre, welche z.B. durch die Anforderung eines Exposés zustande kommt. Verschickt der Makler nun ein Exposé kommt es zur Willenserklärung der zweiten Vertragspartei und damit zum Vertrag. Darüber müssen Sie aber nochmals aufgeklärt werden. Als Interessent müssen Sie aber aktiv den Makler damit beauftragen vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Maklertätigkeit (Beispiel Versand des Exposés) zu beginnen. Ansonsten muss eine Frist von 14 Tagen abgewartet werden, innerhalb welcher der Makler nicht tätig wird. Oftmals befürchten Kunden beim Öffnen des Exposés, dass eine Provision fällig wird – dies ist aber nicht der Fall. Alle Services für Sie als Kaufinteressent sind generell erst einmal kostenfrei. Erst wenn es zu einem notariell beurkundetem Kaufvertrag und damit Erfolgsfall kommt, wird eine Provision fällig.

Welche Kosten fallen für mich als neuer Immobilieneigentümer an?

Als (zukünftiger) Immobilieneigentümer kommen nach dem Erwerb einer Immobilie weitere Kosten auf Sie zu.
Neben den Betriebskosten wie Strom, Wasser, Abwasser, Heizung, Müllabfuhr, Versicherungen etc. fallen ggf. Kreditzinsen und Tilgungsraten an, bis das Darlehen komplett getilgt ist. Die Grundsteuer, welche von der jeweiligen Gemeinde eingefordert wird, muss ebenso jährlich gezahlt werden. Auch sollte bedacht werden, dass es früher oder später Instandhaltungskosten für eine Renovierung oder Sanierung auftreten können.
Ob im Falle von Arbeiten an der Straße Straßenausbaubeiträge gezahlt werden müssen, hängt einerseits vom jeweiligen Bundesland bzw. der Gemeinde, andererseits von der Art der Arbeit ab.

Sollten Sie Eigentümer einer Eigentumswohnung sein, so kommen neben Ihren normalen Betriebskosten noch Hausverwaltungskosten, Hausgeld und Instandhaltungsrücklagen hinzu.

Welche Nebenkosten fallen beim Kauf einer Immobilie für den Käufer an?

Bei dem Erwerb eines Hauses oder einer Wohnung muss der Käufer nicht nur den Kaufpreis zahlen – es fallen je nach Objekt zusätzliche Kaufnebenkosten an.
Zu den klassischen Kaufnebenkosten zählt beispielsweise die Maklerprovision, sollte die Immobilie über einen Makler vermittelt worden sein. Aber auch der Kaufvertrag beim Notar und die Umschreibung des Grundbuchs muss der Käufer einplanen, schätzungsweise 1,5% des Kaufpreises entfallen auf die Notar- und Grundbuchkosten. Vom Finanzamt wird weiterhin die Grunderwerbssteuer gefordert, die, je nach Bundesland, zwischen 3,5% und 6,5% des Gesamtkaufpreises variieren kann. Kosten für einen Immobiliengutachter sowie Kosten für Renovierungs- und Modernisierungsmaßnahmen sollten ebenfalls vorher eingeplant werden.
Wer natürlich sein Haus selbst auf ein vorher erworbenes Grundstück bauen möchte, sollte zusätzlich noch eventuelle Erschließungs- und Vermessungskosten mit einrechnen.

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