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FAQ Eigentümer

Immobilienverkauf – die meistgestellten Fragen

Der Verkauf der eigenen Immobilie stellt Eigentümer oft vor große Herausforderungen – die meisten Menschen verkaufen eine Immobilie schließlich nur einmal im Leben. Um einige der offenen Fragen zu klären, finden Sie nachfolgend die am häufigsten gestellten Fragen und Antworten zum Thema Immobilienverkauf.

Ihre Frage war nicht dabei? Kontaktieren Sie uns ganz unverbindlich online, telefonisch oder persönlich in einem unserer Büros – unser Team informiert Sie gerne!

Was ist eine Reservierungsvereinbarung?

Bei einer Reservierungsvereinbarung wird das Objekt i.d.R. für vier Wochen für den Interessenten reserviert und in dieser Zeit für andere Kunden „gesperrt“ und nicht weiter angeboten. Diese Vereinbarung bietet somit genügend Zeit, um die Finanzierung und den Notarvertrag vorzubereiten. Für die Dauer der Reservierung wird normalerweise eine Gebühr fällig, die später mit den Provisionskosten verrechnet wird. Sollte es im Zeitraum der Reservierung nicht zu einer Einigung und einem Kauf kommen, wird das Objekt nach Ablauf der Frist wieder ganz normal von uns beworben und anderen Interessenten angeboten.

Wie hoch ist die Provision für Objekte zum Kauf / zur Miete?

In Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen liegt die Provision bei Immobilien zum Kauf mit einem Kaufpreis von über € 100.000,- bei 3,57% inkl. 19% MwSt., bei einem Kaufpreis von unter € 100.000,- beträgt die Mindestprovision hingegen € 3.570,- inkl. 19% MwSt.. Bei Grundstücken mit einem Kaufpreis von unter € 50.000,- wird eine Mindestprovision von € 1.785,- inkl. 19% MwSt. fällig und bei einem Grundstückspreis von über € 50.000,- liegt die Provision bei 3,57% inkl. 19% MwSt.

Bei Mietobjekten hingegen gilt das sogenannte Bestellerprinzip, d.h. dass derjenige, der den Makler „bestellt“, also beauftragt, auch die Kosten für diesen übernehmen muss. In der Regel ist das der Vermieter. Die Provisionshöhe von Vermietern ist gesetzlich nicht festgeschrieben, meist sind es aber zwei Nettokaltmieten plus Mehrwertsteuer. Bei Gewerbeobjekten zur Miete gelten gesonderte Regeln. Oder Generell sind die Provisionshöhen je nach Bundesland unterschiedlich geregelt. Für Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen gilt:

  • Immobilien mit einem Kaufpreis von über € 100.000,-: 3,57% inkl. 19% MwSt.
  • Immobilien mit einem Kaufpreis von unter € 100.000,-: Mindestprovision von € 3.570,- inkl. 19% MwSt.
  • Grundstücke mit einem Kaufpreis von über € 50.000,-: 3,57% inkl. 19% MwSt.
  • Grundstücke mit einem Kaufpreis von unter € 50.000,-: Mindestprovision von € 1.785,- inkl. 19% MwSt.

Hier muss sowohl vom Käufer als auch vom Verkäufer gezahlt werden.

  Bei Mietobjekten kommt das sogenannte „Bestellerprinzip“ zum Tragen, d.h. derjenige, der den Makler „bestellt“, also beauftragt, muss auch die dadurch anfallenden Kosten tragen. In der Regel ist das der Vermieter. Die Provisionshöhe von Vermietern ist gesetzlich nicht festgeschrieben, meist sind es aber zwei Nettokaltmieten plus Mehrwertsteuer. Bei Gewerbeobjekten zur Miete gelten gesonderte Regeln.

Was ist ein Energieausweis?

Der Energieausweis ist ein Dokument, das den energetischen Zustand von Gebäuden bzw. deren Energieeffizienz veranschaulichen soll, um es mit anderen Immobilien vergleichbar zu machen und die Miet- oder Kaufinteressenten bei ihrer Entscheidung zu unterstützen. Seit der Energieeinsparverordnung (EnEV), die seit dem 01.05.2014 in Kraft ist, ist der Energieausweis bei dem Verkauf und der Vermietung einer Immobilie Pflicht. Nach Erstellung gilt er für gewöhnlich zehn Jahre, sollte das Gebäude in der Zwischenzeit nicht umfassend saniert oder nach energetischen Maßnahmen umgebaut werden.

 

Der standardisierte Ausweis gibt Auskunft über die klassischen Merkmale wie Baujahr oder Anlagentechnik sowie dem Endenergiebedarf eines Gebäudes in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr (KfW/m2a), meist inklusive Warmwasseranteil. Zudem werden Vorschläge genannt, welche energetischen Verbesserungen Sie vornehmen können, um die Energieeffizienz Ihrer Immobilie zu verbessern. Generell unterscheidet man zwischen zwei verschiedenen Ausweisarten: dem Verbrauchs- und dem Bedarfsausweis. Bei dem meist günstigeren Verbrauchsausweis bildet der gemessene Energieverbrauch der Nutzer durch bspw. Heizkostenabrechnungen die Grundlage zur Ermittlung des Energiekennwertes. Bei dem Bedarfsausweis wird hingegen Bezug auf die physikalischen Eigenschaften des Gebäudes genommen. Ob Sie zwischen beiden Ausweisarten frei wählen können oder verpflichtet sind, einen bestimmten Ausweis in Auftrag zu geben, hängt von dem Baujahr und den Eigenschaften Ihrer Immobilie ab.

Besichtigungstermine: Was muss beachtet werden?

Makler sind ein auf Erfolgsbasis agierendes Dienstleitungsunternehmen und dazu verpflichtet, Sie über Ihr Widerrufsrecht aufzuklären. Sie gehen mit uns einen Dienstleitungs- bzw. Maklervertrag ein, welcher laut Vertragsrecht durch zwei Willenserklärungen entsteht. Die erste Willenserklärung ist Ihre, welche z.B. durch die Anforderung eines Exposés zustande kommt. Verschickt der Makler nun ein Exposé kommt es zur Willenserklärung der zweiten Vertragspartei und damit zum Vertrag. Darüber müssen Sie aber nochmals aufgeklärt werden. Oftmals befürchten Kunden beim Öffnen des Exposés, dass eine Provision fällig wird – dem ist allerdings nicht so. Alle Services für Sie als Kaufinteressent sind generell erst einmal kostenfrei. Erst wenn es zu einem notariell beurkundetem Kaufvertrag und damit Erfolgsfall kommt, wird eine Provision fällig.
Als Interessent müssen Sie aber aktiv den Makler damit beauftragen vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Maklertätigkeit (Beispiel Versand des Exposés) zu beginnen. Ansonsten muss eine Frist von 14 Tagen abgewartet werden, innerhalb welcher der Makler nicht tätig wird.

Welche Vorbereitungen müssen für den Verkauf getroffen werden?

Wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen möchten, so sollten Sie als erstes alle Unterlagen zusammentragen, welche Ihnen zum Objekt vorliegen.
Im Endeffekt benötigt werden:

  • Grundrisse
  • Energieausweis (sofern schon vorhanden)
  • Grundbuchauszug
  • Lageplan (Katasterplan)
  • Baupläne inkl. Baubeschreibung
  • Info über Grundschuld
  • Unterlagen zur Gebäudeversicherung
  • Wohnflächenberechnung
  • Berechnung des umbauten Raumes
  • Grundsteuerbescheid
  • Auflistung über durchgeführte Instandhaltungen und Modernisierungen
  • Ggf. Mietverträge und Nebenkostenabrechnungen

 

Zusätzlich werden beim Verkauf einer Eigentumswohnung folgende Unterlagen benötigt:

  • Teilungserklärung inkl. Aufteilungsplan
  • Protokolle der Eigentümerversammlung
  • Verwaltervertrag
  • Nebenkostenabrechnung des Verwalters
  • Wirtschaftsplan
  • Höhe der Instandhaltungsrücklage

 

Auch ist es natürlich wichtig zu wissen, worauf sich der aktuelle Wert der Immobilie beläuft, um auf Grundlage dessen einen Verkaufspreis festzulegen. In unserem Service ist für Sie eine professionelle Marktwertermittlung enthalten, sodass wir Ihre Immobilie zu einem angemessenen Preis anbieten können.

Ihre Immobilie sollte ebenfalls vor Verkauf etwas „aufgehübscht“ werden, um sie für den Verkauf ins beste Licht zu rücken und einen guten ersten Eindruck zu hinterlassen. Besonders für den Fototermin, aber auch bei Besichtigungen, sollte innen und außen alles ordentlich und sauber sein. Bei sehr persönlichen Gegenständen, wie zum Beispiel Fotos, empfiehlt es sich, diese vorübergehend zu entfernen. Auch sollten die Außenanlagen der Immobilie gepflegt sein. Mähen Sie vorab den Rasen und stutzen Sie das Gebüsch.
Sofern nötigt, sollten kleinere Reparaturen vorab durchgeführt werden. Diese können das Gesamterscheinungsbild meist schon durch wenige Handgriffe sehr anheben.

Wie wird der Kaufvertrag erstellt?

Einen rechtssicheren Kaufvertrag geben wir bei dem jeweiligen Notar in Auftrag. Dieser wird den Vertrag für Sie und den Käufer vorbereiten und uns anschließend zur ersten Durchsicht zukommen lassen. Danach wird der Vertrag selbstverständlich  zur Kontrolle an Sie verschickt. Sollten keine weiteren Änderungen von Nöten sein, steht einem Beurkundungstermin beim Notar nichts mehr im Wege.

Durch welche Marketingaktivitäten machen wir auf Ihre Immobilie aufmerksam?

Um Ihre Immobilie erfolgreich zu vermitteln, führen wir eine Vielzahl verschiedener Marketingaktivitäten durch.
Schon direkt nach Auftragserhalt werden wir Ihre Immobilie als Vorankündigung unseren Kunden auf unserer Website und über Facebook anbieten. Kunden, welche Ihre Suchwünsche  in unserer Datenbank hinterlegt haben und welche mit den Daten Ihrer Immobilie übereinstimmen, werden von uns selektiert und erhalten exklusiv eine Vorabinformation zu Ihrem Objekt. Auch wird in den meisten Fällen ein Flyer erstellt, welcher in der näheren Umgebung verteilt wird.
Nachdem alle Vorbereitungen abgeschlossen und das Exposé durch Sie freigegeben wurde, veröffentlichen wir die Immobilie auf unserer Website, unseren Facebookkanälen und allen gängigen Immobilienportalen. Ist ein digitaler 360-Grad Rundgang des Objektes erstellt worden, so wird dieser Kunden ebenfalls zugänglich gemacht.
Neben der Werbung im Internet setzen wir aber auch weiterhin auf „den klassischen Weg“. Es werden Zeitungsanzeigen geschaltet und ein Aushang zum Objekt wird im jeweiligen Büro präsentiert, um dadurch weitere Immobilieninteressenten anzusprechen. In unserer eigenen Immobilienbroschüre, welche regelmäßig im Abstand weniger Wochen für eine Region erscheint, werden wir Ihr Objekt ebenfalls präsentieren.

Wie ermittle ich den Wert meiner Immobilie?

Bei der Ermittlung des Marktwertes kommt es auf viele verschiedene Faktoren an: Lage, Baujahr, Größe und Zustand sind nur einige der vielen Kriterien, die bei der richtigen Kaufpreisfindung relevant sind. Die meisten Eigentümer verschätzen sich allerdings bei dem Wert ihrer Immobilie, oft auch, da viele Emotionen mit dem Objekt verbunden sind. So wird der Immobilie oft ein höherer Wert zugeschrieben, als angemessen. Ein objektiver Verkaufspreis ist aber für den erfolgreichen Verkauf extrem wichtig, da unrealistische Vorstellungen potentielle Interessenten abschrecken und die Immobilie wird schnell zum „Ladenhüter“.

Abhilfe können erste kostenlose Tools schaffen, die nach der Angabe einiger Werte schnell eine grobe Preisspanne angeben, die das Objekt auf dem Markt durchschnittlich erzielen würde. Dies sind allerdings nur grobe Richtwerte und können vor allem bei Objekten mit besonderen Eigenschaften von der Realität abweichen.

Um einen sehr genauen und realistischen Verkaufspreis auf dem aktuellen Markt zu ermitteln, sollten Sie allerdings ein professionelles Gutachten bei einem geprüften Sachverständigen in Auftrag geben – neben einer konkreten Einschätzung des Marktwertes der Immobilie erhalten Sie zudem eine ausführliche Analyse des aktuellen Zustandes hinsichtlich bspw. Bauschäden oder Modernisierungsmaßnahmen.

Auch wir bieten Ihnen die Möglichkeit, eine erste grobe Einschätzung des Marktwertes mit unserem kostenlosen Marktwertermittlungstool zu erhalten oder uns direkt mit der Erstellung einer professionellen Marktwertanalyse zu beauftragen, um den fairsten Preis für Ihr Objekt zu erzielen.

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Bergisch Gladbach
Vürfelser Kaule 44
51427 Bergisch Gladbach
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57518 Betzdorf
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Rochusstraße 147
53123 Bonn
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